Gebührenordnung
Liebe Anlagennutzer,
Im Januar beginnt das neue Hallenjahr und damit der neue Abrechnungszeitraum für den Reit- und Fahrverein Biebesheim 1948 e.V.
Reithallennutzung (inkl. Platznutzung)
|
Jährlich |
Mindestbetrag nach Abzug der Arbeitsstunden |
|
400 EUR |
150 EUR |
|
375 EUR |
125 EUR |
|
350 EUR |
100 EUR |
Ab dem 4. Pferd |
325 EUR |
75 EUR |
Platzgebühr
|
Jährlich |
Mindestbetrag nach Abzug der Arbeitsstunden |
Pro Pferd |
275 EUR |
100 EUR |
Jedes Mitglied kann seine Hallen- und Reitpkatzgebühren bis maximal zum o.g. Satz reduzieren. In den Arbeiteseinsätzen hat jedes Mitglied die möglichkeit, freiwillig Arbeitsstunden zu leisten. Diese werden auf einer Arbeitskarte festgehalten und jeweils von einem Vorstandsmitglied abgezeichnet. Eine Arbeitsstunde wird mit 5 €, eine Maschinenstunde mit 15 € vergütet. Jedes Mitglied ist für das Führen seiner Arbeitskarte selbst verantwortlich.
Bis zum 1. Dezember des laufenden Jahres muss die Karte abgegeben werden, damit eine Anrechnung auf die Hallengebühr stattfinden kann.